AGBs

 (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Immobilienagentur  IHI - I. Hofmann Immobilien Stauferstraße 61, 74523 Schwäbisch Hall

(Stand: 01.01.2019) 


§ 1 Maklerauftrag

(1) Der Auftraggeber erteilt der Firma IHI - I. Hofmann Immobilien nachfolgend „Makler“ genannt einen Maklerauftrag.

(2)  Der Makler wird das Auftragsobjekt für den Auftraggeber mit intensiver Nachweis- und Vermittlungstätigkeit mit angemessener Werbung und unter Ausnutzung aller sich ergebenden Abschlusschancen zustande.

(3)  Der Maklervertrag ist mit der Unterzeichnung des Auftragsgebers, sofort gültig.

(4)  Die Maklerprovision kommt aufgrund der Vermittlung des Maklers durch einen Vertragsabschluss Miet- bzw. Kaufvertrages bzw. die Vermittlung eines Vertragsabschlusses (Mietvertrag/Kaufvertrag) über das Auftragsobjekt zwischen dem Auftraggeber und Interessenten zustande.

(5)  Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Maklerverträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(6)  Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie vom Makler schriftlich bestätigt werden.

(7)  Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrages oder Schriftformklausel bedürfen der Schriftform; auf das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.

(8)  Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Irrtümer, Auslassungen, Preisänderungen und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die Kaufpreisfindung ist ausschließlich Sache des Verkäufers und Käufers.

 

§ 2 Rechte und Pflichten des Maklers

 

(1)  Der Makler erbringt sämtliche Dienstleistungen, Lieferungen und sonstige Leistungen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingen.

(2)  Der Makler ist berechtigt, das Auftragsobjekt allein oder mit Interessenten zu besichtigen. Der Auftraggeber wird bei vermieteten Objekten dafür Sorge tragen, dass der Zugang ermöglicht wird.

(3)  Der Makler ist berechtigt, auch für die andere Vertragspartei provisionspflichtig tätig zu werden.

(4)  Es ist dem Makler gestattet, Reservierungsvereinbarungen mit Kaufinteressenten zu schließen.

(5)  Der Makler ist berechtigt, sich Untermakler zu bedienen.

(6)  Der Makler ist unwiderruflich bevollmächtigt aber nicht verpflichtet, zur Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit diesem Auftrag Auskünfte jeglicher Art einzuholen, insbesondere bei Baubehörden, Grundbuchamt, Kreditinstituten, Versicherungen, Steuerbehörden, Lastenausgleichsbehörden  u.a.

(7)  Der beurkundende Notar wird hiermit gegenüber dem Makler ausdrücklich von seiner Verschwiegenheitspflicht entbunden.

 

§ 3 Rechte und Pflichten des Auftraggebers

 

1.    Der Auftraggeber ist für die Zeit der Vertragsdauer verpflichtet, keine weiteren Makler zu beauftragen und jede Tätigkeit anderer Makler in Bezug auf das Auftragsobjekt zu untersagen.

2.    Ist dem Auftraggeber eine durch den Makler nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, verpflichtet sich der Kunde, dies dem Makler unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 6 Werktagen nach Nachweis bzw. Angebot schriftlich mitzuteilen. Nimmt der Kunde trotz Vorkenntnisse weitere Leistungen des Maklers in Anspruch, so entsteht hieraus eine Pflicht zur Zahlung von Provision entsprechend dieser Bedingungen.

3.    Der Auftraggeber gibt dem Makler alle erforderlichen Unterlagen und Informationen über das Objekt. Der Auftraggeber sichert dem Makler zu, keine Umstände oder Schäden in Bezug auf das Objekt verschwiegen zu haben, die für die Vermarktung von Bedeutung sein könnten. Der Auftraggeber benachrichtigt den Makler bei allen für die Vermarktung möglicherweise relevanten Veränderungen mit Bezug auf das Objekt.

4.    Hat der Auftraggeber bereits „eigene“ Interessenten, so hat er diese dem Makler bei Auftragserteilung zu benennen.

5.    Wird dem vertraglich gebundenen Auftraggeber ein vom Makler angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, ist der Kunde verpflichtet, dem später Anbietenden gegenüber die durch den Makler erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich der nachgewiesenen Objekte des Maklers abzulehnen bzw. neu mit dem Makler zu verhandeln. Im Falle eines Direktverkaufs bzw. der Zuwiderhandlung des Verkäufers oder Käufer, bleibt der bereits entstandene Provisionsanspruch für 2 Jahre bestehen. Dies gilt auch nach Ablauf des Maklervertrages.

6.    Der Auftraggeber behandelt alle vom Makler übermittelten Informationen vertraulich. Die Informationen dürfen Dritten nur mit Erlaubnis des Maklers zugänglich gemacht werden.

7.    Der Auftraggeber hat das Recht vom Makler jederzeit Informationen zum Sachstand zu verlangen.


§ 4 Vertragsdauer/ Kündigung


(1)  Der Maklervertrag beginnt mit der Unterzeichnung des Auftraggebers und ist für die im Vertrag festgelegte Dauer fest abgeschlossen.

(2)  Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat, sofern er nicht von einer der Parteien zuvor gekündigt wird. Eine Verlängerung über einen Zeitraum von 18 Monaten hinaus ist jedoch ausgeschlossen, sofern eine Verlängerung nicht ausdrücklich zuvor vereinbart wird.

(3)  Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

(4)  Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit zumindest der Textform.

 

§ 5 Provision/ Provisionssicherung/ Aufwendungsersatz

 

(1)  Für eine erfolgreiche Maklertätigkeit zahlt der Auftraggeber eine im Vertrag festgelegte prozentuale  Provision des Gesamtverkaufs- oder Gesamtvermietungspreises (einschließlich Zubehör und Möblierung) an den Makler.

(2)  Die Provision wird mit Wirksamkeit des Hauptvertrages zur Zahlung fällig.

(3)  Die Provision wird auch dann geschuldet, wenn der Hauptvertrag erst nach Ende des Maklervertrages, aber aufgrund der Maklertätigkeit zustande kommt.

(4)  Der Makler ist berechtigt, den Provisionsanspruch (ggf. gegen Mehrkostenfreistellung) durch eine Vollstreckungsklausel im notariellen Kaufvertrag sichern zu lassen, wenn eine anderweitige Provisionssicherung nicht möglich ist.

(5)  Es ist der Ersatz von Aufwendungen vereinbart. Für die Berechnung sind nur die tatsächlich entstandenen Kosten maßgebend, wobei Kilometergeld von 0,70 € je gefahrenen Kilometer und Telefoneinheiten und E-Mails mit € 0,40 je Einheit abgerechnet werden dürfen.

(6)  Zieht der Auftraggeber den Auftrag vorzeitig ohne Angabe von Gründen zurück, steht dem Makler ein Pauschalbetrag in Höhe von 1% zzgl. MwSt. aus dem Angebotspreis ohne Nachweis zu.

 

§ 6 Haftung  


(1)  Der Makler wird den Auftrag mit Sorgfalt bearbeiten. Der Makler macht darauf aufmerksam, dass alle Informationen über einen Interessenten von diesem oder von Dritten mitgeteilt und nicht geprüft wurden. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird nicht übernommen.

(2)  Im Übrigen ist die Haftung des Maklers auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten begrenzt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Makler nur bei Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder bei der Verletzung von Kardinalpflichten. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Maklers auf den typischerweise entstehenden vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Abtretung von Ersatzansprüchen ist ausgeschlossen.

 

§ 7 Umgang mit Daten

 

(1)  Der Auftraggeber willigt freiwillig mit seiner Unterschrift der Datenschutzeinwilligung ein, die dem Makler erlaubt, seine persönlichen Daten im Rahmen der Datenschutzgesetze in zulässiger Weise bis auf Widerruf zu speichern und zu verarbeiten.

(2)  Der Auftraggeber gestattet die Einstellung des Auftragsobjektes in Immobilienbörsen des Internets

(3)  Die Datenschutzhinweise können auf  www.ihi-sha.de/Datenschutz oder bei Frau Hofmann persönlich eingesehen werden.

 

§ 8 Erfüllungsort/ Gerichtsstand  


(1)  Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schwäbisch Hall, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist.

                                    

§9 Widerrufsbelehrung

 

(1)    Bei Unterzeichnung der Widerrufsbelehrung stimmt der Auftraggeber ausdrücklich zu, dass der Makler vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnt (§ 357 Abs. 8 BGB).

(2)    Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Makler das Widerrufrecht verloren geht (§ 356 Abs. 4 BGB).

(3)  Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Fügen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und, soweit verfügbar Ihre Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse)mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

 Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 

 
 
 
 
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